Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unserem Pflegedienst
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Ein Pflegedienst ist ein professioneller Dienstleister, der Pflege und Unterstützung zu Hause oder in einer Einrichtung für pflegebedürftige Menschen anbietet. Dies kann sowohl medizinische als auch alltägliche Pflege umfassen.
Pflegedienste bieten eine breite Palette von Dienstleistungen, darunter die medizinische Versorgung, häusliche Pflege, Hilfe bei Aktivitäten des täglichen Lebens, Medikamentenmanagement und therapeutische Maßnahmen.
Pflegedienste stehen in der Regel allen Personen zur Verfügung, die aufgrund von Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Alter Unterstützung benötigen. Dies können sowohl ältere Menschen als auch jüngere Menschen mit speziellen Bedürfnissen sein.
Der Versicherte stellt einen Antrag auf einen Pflegegrad bei seiner Pflegeversicherung. Daraufhin wird eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst zu Hause vorgenommen und ggf. ein Pflegegrad von 1 - 5 festgestellt.
Pflegeversicherung: In Deutschland sind die Kosten für ambulante Pflegedienste über die Pflegeversicherung abgedeckt. Je nach Pflegegrad können Pflegebedürftige finanzielle Unterstützung für Pflegeleistungen zu Hause erhalten.
Private Pflegezusatzversicherung: Einige Menschen haben eine private Pflegezusatzversicherung, die zusätzliche Leistungen bietet und die Kosten für den Pflegedienst teilweise oder vollständig übernimmt.
Sozialhilfe/Sozialamt: Personen mit niedrigem Einkommen und Vermögen können in einigen Fällen Sozialhilfeleistungen erhalten, um die Kosten für einen Pflegedienst zu decken.
Eigenanteil: Pflegebedürftige und ihre Familien müssen in der Regel einen Eigenanteil an den Kosten übernehmen, abhängig von ihrem Einkommen und Vermögen.
Selbstzahlung: Wenn keine Versicherung oder staatliche Unterstützung verfügbar ist, können die Kosten für den Pflegedienst auch selbst bezahlt werden.
Ja, pflegende Angehörige können Unterstützung in Form von Pflegegeld oder Leistungen zur sozialen Sicherung erhalten. Es gibt auch Angebote wie Pflegekurse und Beratungsdienste.
Wir rechnen Behandlungs- und grundpflegerische Leistungen gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs (SGB) direkt mit den zuständigen Kostenträgern ab. Wenn Sie weitere Informationen wünschen oder Fragen zu unseren Dienstleistungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unser Leistungsspektrum umfasst:
Pflegeversicherungsleistungen, einschließlich Pflegestufe 0 - 5 (gemäß § 36 SGB XI)
Verhinderungspflege und Vertretung für pflegende Angehörige (gemäß § 39 SGB XI)
Beratungshausbesuche für Pflege durch Angehörige, insbesondere wenn die Pflegekasse das Pflegegeld ausbezahlt (gemäß § 37 Absatz 3 SGB XI)
Krankenhausvermeidungspflege und Grund- sowie Behandlungspflege zur Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten. Dazu gehören Unterstützung bei der Körperpflege, Nahrungszubereitung, Toilettengängen usw. (gemäß § 37 Absatz 1 SGB V)
Häusliche Krankenpflege zur Sicherung der ärztlichen Behandlung. Ihr Hausarzt kann eine Verordnung für häusliche Krankenpflege ausstellen. Diese umfasst zum Beispiel Injektionen, Verbandswechsel, PEG- und Sondenernährung, Sauerstoffversorgung, Katheter- und Stomapflege, Medikamentengabe sowie die Überwachung von Vitalfunktionen wie Blutdruck und Blutzucker (gemäß § 37 Absatz 2 Satz 1 SGB V)
Sozialhilfeleistungen gemäß SGB XII
Angehörigenschulungen (gemäß § 45 SGB XI)
Zusätzliche Betreuungsleistungen (gemäß § 45b SGB XI)
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu beantragen, wenden Sie sich an Ihre Pflegekasse oder direkt an uns. Wir werden Ihnen bei der Antragstellung und dem weiteren Vorgehen behilflich sein. Der Medizinische Dienst wird zur Feststellung des Pflegegrades hinzugezogen.
Ja, die Besuchszeiten unseres Pflegedienstes richten sich nach Möglichkeit nach den Wünschen unserer Pflegebedürftigen.
Ja, in dringenden fällen sind wir rund um die Uhr unter: 017612346666 erreichbar.
