Ambulante Pflege nach SGB V
Es gibt keinen besseren Ort für die Pflege als Ihr Zuhause
Ihr Arzt hat Ihnen eine Verordnung über häusliche Krankenpflege ausgestellt?
Unser erfahrenes Pflegepersonal unterstützt Sie mit einem breiten Spektrum an Dienstleistungen nach ärztlicher Anweisung direkt in Ihrem Zuhause.
Wir übernehmen die Verabreichung von Medikamenten, die Versorgung von Wunden, Blutzucker- und Blutdruckmessungen, Injektionen oder beispielsweise die Kompressionsbehandlung. Ihre Pflege wird in enger Kooperation mit Ihnen, Ihren Angehörigen und Ihrem Arzt individuell nach Ihren Bedürfnissen gestaltet, um eine nahtlose Versorgung sicherzustellen.
So können Sie in Ihrer vertrauten Umgebung bleiben, wodurch Ihre Genesung und Lebensqualität gefördert wird.
Die Kosten für Leistungen nach ärztlicher Verordnung werden nach einem Genehmigungsverfahren von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Ambulante Pflege nach SGB XI
Geborgenheit im Alltag - Pflege, die sich anfühlt wie Familie
Die ambulante Pflege nach SGB XI richtet sich an Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad, die im Alltag dauerhaft Unterstützung benötigen. Dazu zählen insbesondere ältere Menschen, Personen mit chronischen Erkrankungen oder Menschen mit Behinderungen. Ziel dieser Pflegeform ist es, ein selbstbestimmtes Leben in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen.
Unser Pflegedienst unterstützt Sie dabei, Ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten, den Alltag zu erleichtern und Ihre Lebensqualität spürbar zu verbessern. Mit fachlicher Kompetenz, Herz und Respekt stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen zur Seite.
Die Kosten werden in der Regel von den Pflegekassen übernommen. Die Leistungen sind darauf ausgerichtet, Pflegebedürftige verlässlich im Alltag zu begleiten – unabhängig davon, ob eine akute medizinische Behandlung erforderlich ist.
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
Entlastung für pflegende Angehörige
Verhinderungspflege bietet Entlastung, wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind – zum Beispiel durch Krankheit, Urlaub oder andere Verpflichtungen. In dieser Zeit übernehmen wir die Pflege zuverlässig und einfühlsam, sodass die Versorgung weiterhin sichergestellt ist.
Die Kosten für die Verhinderungspflege werden von der Pflegekasse übernommen, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Unser Ziel ist es, Pflegebedürftigen auch in Vertretungszeiten Sicherheit, Kontinuität und eine liebevolle Betreuung in der vertrauten Umgebung zu bieten.

Entlastungspflege nach § 45b SGB XI
Zeit für sich. Für eine Pflege, die alle Beteiligten stärkt
Entlastungsleistungen sind ein wichtiges Unterstützungsangebot für Menschen mit Pflegegrad und ihre Angehörigen. Sie helfen dabei, den Alltag besser zu bewältigen und schaffen wertvolle Freiräume im täglichen Pflege- und Betreuungsalltag. Die Leistungen können vielseitig eingesetzt werden, zum Beispiel für hauswirtschaftliche Unterstützung, Alltagsbegleitung oder betreuende Angebote.
Für diese Leistungen stellt die Pflegekasse ein monatliches Budget von 131 Euro zur Verfügung, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Dieses Budget kann flexibel genutzt werden, um die häusliche Versorgung zu ergänzen und pflegende Angehörige spürbar zu entlasten.
Wir begleiten Sie zuverlässig, einfühlsam und individuell – damit Sie Ihren Alltag in Ihrer vertrauten Umgebung weiterhin sicher, selbstbestimmt und angenehm gestalten können.
Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Ihr Wegweiser für eine bedarfsgerechte Pflege und Lebensqualität
Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI richten sich an Pflegebedürftige mit Pflegegrad, die zu Hause Pflegegeld beziehen und von Angehörigen oder privaten Pflegepersonen versorgt werden. Sie dienen dazu, die häusliche Pflege fachlich zu begleiten und zu unterstützen.
Eine qualifizierte Pflegefachkraft besucht Sie in Ihrer häuslichen Umgebung, bespricht die aktuelle Pflegesituation und gibt praktische Hinweise sowie Informationen zu möglichen Unterstützungs- und Entlastungsleistungen. Der Ablauf ist beratend und unterstützend – nicht kontrollierend.
Die Beratungseinsätze sind je nach Pflegegrad in regelmäßigen Abständen vorgesehen und werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Die erforderliche Dokumentation wird von uns zuverlässig an die Pflegekasse weitergeleitet.

